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News, 3 Juli 2023

Aufenthalt in der Schweiz: Aufenthaltsgenehmigung und Krankenversicherung.

Die Anforderungen für die Erteilung eines Studentenvisums/einer Studentenerlaubnis sind für EU/EFTA-Bürger und Bürger von „Drittstaaten“ unterschiedlich.

Wenn Sie aus einem EU/EFTA-Land stammen, benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz.

Sobald Sie in Genf angekommen sind, müssen Sie die notwendigen Schritte bei den kantonalen Behörden unternehmen.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Land kommen, müssen Sie sich an die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort wenden.

Als Anlage zu Ihrem Antrag müssen Sie eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen beifügen, die je nach Land unterschiedlich sein können. Wir empfehlen Ihnen, die Website der Schweizer Vertretung Ihres Wohnortes zu besuchen, um sich über die Einzelheiten des Verfahrens zu informieren.

Denken Sie daran, rechtzeitig mit dem Antrag zu beginnen. Die Antwortzeit beträgt zwischen 12 und 16 Wochen. Sie müssen auf die Antwort der Schweizer Behörden auf Ihren Visumantrag in Ihrem Land warten.

Wie kann man dies konkret tun?

Zunächst einmal müssen Sie sich für einen Kurs von 20 Stunden (20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) pro Woche anmelden. Unser Französisch-Intensivkurs entspricht dieser Anforderung.

Bei der Anmeldung müssen Sie die Anmeldegebühr von CHF 100 und den Betrag für den ersten Kursmonat bezahlen. Die Anmeldebestätigung und der Studienplan, die für Ihren Visumantrag erforderlich sind, werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung zugesandt.

Sobald Sie Ihre Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie Ihren Antrag beim Schweizer Konsulat in Ihrem Wohnsitzland einreichen.

Unser Team wird Ihnen bei der Zusammenstellung Ihres Antrags behilflich sein.

Was ist zu tun, nachdem Sie die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und in der Schweiz angekommen sind?

Sie müssen eine Kranken- und Unfallversicherung abschließen. Dies ist sehr wichtig, da die Gesundheitskosten in der Schweiz sehr hoch sind. Als Student können Sie von günstigeren Preisen profitieren. Sie können auch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen, wenn Sie eine internationale Versicherung haben, deren Versicherungsschutz dem entspricht, was für Behandlungen in der Schweiz erforderlich ist.

Eine Liste der Versicherungen für Studenten ist bei unserem Sekretariat erhältlich.

Unterkunft

Die Suche nach einer Unterkunft in Genf ist nicht immer einfach. Suchen Sie frühzeitig nach einer Unterkunft.

Die Schule stellt ihren Schülern keine Unterkunft zur Verfügung, aber Sie können sich über den folgenden Link informieren:
https://www.geneve.ch/public/jeunes/trouver-logement

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